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Tierhalterhaftpflicht

Auch der freundlichste Vierbeiner (Hund, Pferd/Pony) kann einen schweren Unfall auslösen. Wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, sondern auch Menschen verletzt werden, kann es schnell teuer werden. Als Tierhalter haften Sie laut § 833 BGB grundsätzlich in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht. Und das auch, wenn Sie selbst keine Schuld tragen. Allein die Tatsache, dass Sie das Tier besitzen, genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der sogenannten Gefährdungshaftung.

Eine Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten, die im Schadensfall durch die Forderungen Dritter entstehen können.

Der Schutz gilt für Sie als privaten Tierhalter, aber auch für andere Personen, z. B. jemanden, der auf Ihren Hund aufpasst oder Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reitet. Die Versicherungsleistung an sich können aber nur Sie geltend machen.

Führen Katzen oder andere zahme Haustiere einen Schaden herbei, leistet die Privathaftpflichtversicherung. Für Schäden durch Hunde, Pferde oder Ponys zahlt sie jedoch nicht.

Typische Schadenbeispiele in der Tierhaltehaftpflicht sind:

  • Beim Abholen der Kinder läuft der Hund unvermittelt über den Schulhof und beißt ein dort spielendes Kind in das Bein. Es fallen Kosten für die medizinische Betreuung, Schmerzensgeld sowie die Kosten für den Verdienstausfall der Eltern an, die sich rund um die Uhr um das Kind kümmern müssen.
  • Im Urlaub bleibt der Hund einen Moment unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung und verwüstet das Wohnzimmer. Die Schäden am Mobiliar summieren sich.
  • Ihr Pferd bricht aus der nicht richtig verschlossenen Box im gepachteten Stall aus, läuft auf die nahegelegene Landstraße und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem mehrere Autoinsassen schwer verletzt werden. Es fallen hohe Personen- und Sachschäden an.

Wichtig:

Da mit jedem Tier das Schadenrisiko steigt, benötigen Sie als Hunde- oder Pferdehalter eine separate Tierhalterhaftpflicht für jeden der vorhandenen Vierbeiner. Ausnahme: Welpen Ihres Hundes und Fohlen Ihres Pferdes sind ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.

Unser Tipp:

Eine bundesweite grundsätzliche Versicherungspflicht für Hunde und Pferde besteht nicht, allerdings ist in einigen Bundesländern der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht. Zum Teil wird auch für als gefährlich geltende Hunderassen eine Haftpflicht verlangt.

Falls Sie gefährlichere Luxustiere wie z. B. Spinnen, Schlangen oder Echsen halten, empfiehlt sich immer eine individuelle Vereinbarung.