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Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Deutschland hat weltweit eines der am besten entwickelten Versorgungssysteme. Aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können mit den Verbesserungen der medizinischen Versorgung schon seit Jahren nicht mehr Schritt halten und stellen nur eine Basisversorgung dar.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Leistungen mit dem Versicherer vertraglich vereinbart. Diese werden auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt und bieten ein weitaus größeres Spektrum als die GKV. Eine PKV übernimmt, je nach Vertragsgestaltung, viele Leistungen, bei denen sich die GKV längst zurückgezogen hat. Darüber hinaus sichert sie Zugang zu bevorzugter Behandlung und neuen Therapien.

Selbstständige, Freiberufliche, Arbeitnehmer mit Einkünften über bestimmten Grenzen (s. u.), Ärzte, Beamte oder Studenten können sich privat krankenversichern und profitieren von modernem Gesundheitsschutz, einer lebenslangen Leistungsgarantie und stabilen Beiträge durch Alterungsrückstellungen.

Zu den wichtigsten Leistungen einer Privaten Krankenversicherung zählen:

   Freie Arztwahl, auch bei Privatärzten

•   Ärztliche Behandlung ohne Begrenzung auf die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

•   Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel ohne Eigenbeteiligung

•   Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

•   Psychotherapie

•   Zahnersatz einschließlich kieferorthopädischer Leistungen

•   Stationäre Unterbringung im Einbettzimmer und Chefarztbehandlung

•  Krankenhaus- und Pflegetagegeld

•   Beitragserstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

•   Weltweiter Versicherungsschutz

Wichtig:

Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn ihr Einkommen oberhalb der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze (sogen. „Jahresarbeitsentgeltgrenze“) liegt. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Von dieser Regelung gibt es allerdings einige Ausnahmen.

Wissenswert:

Alterungsrückstellungen

Damit die Kosten einer PKV auch im Rentenalter stabiler bleiben und nicht aufgrund des steigenden Alters erhöht werden müssen, gibt es in der PKV Alterungsrückstellungen (auch Altersrückstellungen genannt). Diese werden ab Alter 21 gebildet. Man zahlt also in jungen Jahren mehr Beitrag als nötig, im Alter greift man dann auf die gebildeten Reserven zurück – der Beitrag bleibt so in zunehmendem Alter und bei einer höheren Inanspruchnahme von Leistungen auf gleichem Niveau.

Beitragsanpassung

Eine Beitragsanpassung kann sowohl in Form einer Beitragserhöhung als auch als Beitragssenkung erfolgen. Manchmal ist eine Erhöhung der Beiträge auch in der PKV notwendig, wenn z. B. die Ausgaben für medizinische Leistungen steigen. So bleibt der Zugang zu medizinischen Innovationen und einer bestmöglichen Versorgung gesichert. Wenn die Versicherten in einem Tarif dauerhaft weniger Leistungen in Anspruch nehmen als angenommen, kommt es zu einer Beitragssenkung.