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betriebliche Krankenversicherung

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Betriebliche Krankenversicherung

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt der Arbeitgeber in Form eines Gruppenvertrages eine betriebliche Krankenzusatzversicherung für seine Mitarbeiter ab und finanziert auch die Beiträge.

Unternehmen zählen das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge aktuell zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Sie können so ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren und ihre Angestellten langfristig binden. Seit 2020 würdigt der Gesetzgeber diese ergänzende Vorsorge durch steuerfreie Beiträge. Auch den Arbeitnehmern ist diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers, da sehr schnell erlebbar. Als Angestellter profitieren Sie über die bKV von umfangreichen Gesundheitsleistungen – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten! Selbst Vorerkrankungen sind abgesichert.

Eine bKV stellt eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen und ggf. privaten Gesundheitsversorgung dar. Abgesichert werden können z. B.:

  • privatärztliche Leistungen im Krankenhaus
  • ambulante Leistungen wie Sehhilfen oder Naturheilverfahren
  • zahnärztliche Leistungen
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Entgeltfortzahlung bei längerer Krankheit
  • Präventionsmaßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Gesundheitskurse

Unternehmen haben beim Abschluss einer bKV die Wahl zwischen drei Modellen, je nach den Bedürfnissen der Belegschaft:

Bausteinmodell

Hier kann der Arbeitgeber entscheiden, welche der vom Versicherer angebotenen Bausteine am besten zur Belegschaft passen und diese den Arbeitnehmern in Form der bKV anbieten. Es gibt z. B. Zahngesundheit-Bausteine für Vorsorge und Zahnersatz, Ambulant-Bausteine wie Heilpraktiker-Behandlung und Sehhilfen, Krankenaus-Bausteine wie Privatpatient-Versorgung und Krankenhaustagegeld oder weitere Bausteine wie die Auslandsreisekrankenversicherung.

Budgetmodell

Bei diesem Modell (auch Budgettarif genannt) entscheidet sich der Arbeitgeber für ein Budget in bestimmter Höhe, welches pro Jahr pro Mitarbeiter zur Verfügung steht. Gängig sind hier 300 Euro, 600 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro). Die Mitarbeiter können dann bis zur jeweiligen Budgetgrenze Leistungen aus verschiedenen Bereichen individuell in Anspruch nehmen.

Schließlich ist auch eine Kombination aus Baustein- und Budgetmodell möglich.

Unser Tipp:

Die Leistungen einer bKV können grundsätzlich auch von Familienangehörigen genutzt werden. So ist beispielsweise die Absicherung von Partnern oder Kindern möglich. Sie als Mitarbeiter entscheiden dabei individuell für Ihre Familie und übernehmen dann die Kosten selbst.

Viele Anbieter stellen nicht nur den versicherten Mitarbeitern, sondern auch deren Angehörigen bestimmte Gesundheits- und Assistanceleistungen kostenfrei zur Verfügung, z. B. Hotlines zu medizinischen Fragen, Videosprechstunden mit einem Arzt oder die Facharzt-Vermittlung