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Betriebsunterbrechnung

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Betriebsunterbrechnung

Ob Handwerker, Freiberufler oder Geschäftsinhaber – eins haben alle gemeinsam: Unterbrechungen und Störungen kann sich kein Unternehmen leisten. Die Einnahmen brechen weg, aber Löhne, Gehälter, Steuern und Rechnungen werden trotzdem fällig. Manch einer Firma bricht diese Situation das Genick. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Versichert werden können Gewinnminderung und Gewinnausfall nicht erwirtschafteter Gewinne, fortlau-fende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter sowie gegebenenfalls Kosten für Ausweich-flächen. Der hierfür benötigte Rohertrag wird berechnet aus dem Umsatz abzüglich der Wareneingaben.

Der Versicherungsschutz sollte sich an den besonderen Belangen des Unternehmens orientieren. Aber grundsätzlich können alle in der Sachversicherung versicherten Gefahren auch in der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden. Dies können z. B. Schäden durch Betriebsunterbrechungen aufgrund von Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub oder auch Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen sein.

Wichtig:

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung leistet z. B. nicht bei Schäden durch Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Kernenergie, radioaktive Strahlung.

Je nach gewähltem Tarif können Schäden durch Überspannung, Strom- und Energieausfall, Temperaturextreme, Rückstau sowie Sengschäden mitversichert werden.

Unser Tipp:

Versichern Sie Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden immer bei nur einem Versicherer. Andernfalls kann es zu schwierigen Entscheidungsprozessen kommen, wenn z. B. die Ersatzbeschaffung einer Maschine zwar teurer wird, dafür aber die Dauer der Betriebsunterbrechung verkürzt. Sind beide Risiken bei einem Versicherer, wird die Entscheidung pragmatisch gefällt und orientiert sich am geringstmöglichen Gesamtschaden.

Wissenswertes:

Die Versicherungssumme orientiert sich an der Größe des Unternehmens. Hier werden drei Arten unterschieden: Klein-, Mittlere- und Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung. Für die Ermittlung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters herangezogen werden.