Vergleichen & Abschließen

Online-Vergleichsrechner

Zurück zu ❯ Versichern & Vorsorgen

Risikoleben

Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der Hinterbliebenenvorsorge und dient im Falle Ihres Ablebens der finanziellen Absicherung Ihrer Familie, aber auch der Absicherung von Immobilienfinanzierungen oder anderer Kredite. Geschäftspartner in Unternehmen können sich ebenfalls über eine Risikolebensversicherung absichern und sich im Todesfall gegenseitig finanziell schützen.

Die Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung allein, z. B. Witwen-/Witwerrenten oder Waisenrenten, reichen meist nicht aus und bieten allenfalls eine Grundsicherung für die Hinterbliebenen.

Die Versicherungssumme (bzw. der spätere Auszahlbetrag) kann frei vereinbart werden und orientiert sich in der Höhe am Bedarf, z. B. die Ausbildungsfinanzierung für Kinder, Verbindlichkeiten aus Krediten oder die Absicherung laufender Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen.

Risikolebensversicherungen sind insbesondere sinnvoll für junge Familien, Hauptverdiener, Selbstständige, Kreditnehmer und Unternehmern.

laden...

Wichtig:

Eine Risikolebensversicherung dient nicht dazu, um für das Alter vorzusorgen. Die Zahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen erfolgt nur im Todesfall in Form einer vereinbarten Todesfallleistung.

Unser Tipp:

Eine Risikolebensversicherung bietet viel Schutz für vergleichsweise wenig Geld. Lassen Sie sich anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse von uns beraten.

Wissenswert:

Zur gegenseitigen Absicherung mit dem Partner können Sie eine Risikolebensversicherung über Kreuz (auch verbundene Risikolebensversicherung genannt) abschließen. Hier müssen die versicherte Person und der Versicherungsnehmer nicht ein und dieselbe Person sein. Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, in dem er als Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler eingetragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner eingetragen. Die Todesfallleistung wird dann an beide Begünstigte, die in diesem Fall gleich­zeitig Versicherungsnehmer sind, ausgezahlt.

Persönliche Beratung gewünscht?
Ich wünsche eine persönliche Beratung und möchte Kontakt mit einem Berater aufnehmen.

Beraten lassen
Ich verzichte auf eine persönliche Beratung und möchte mit dem Besuch der Seite fortfahren.


Fortsetzen
Gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen sind wir dazu verpflichtet, an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen.
Datenschutzeinstellungen
Diese Website verwendet Cookies. Dazu zählen Cookies, die essentiell für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen evtl. nicht mehr alle Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Rechtliche Erstinformationen

Mit Ihrer Auswahl entscheiden Sie ob nur essentielle Cookies oder alle Cookies zugelassen werden. Ihre Auswahl wird für 7 Tage gespeichert.

Cookie-Details Impressum